Behandlungshonorare

Stand Januar 2026

Stundenhonorar 120 €

 

Telefonische Erstberatung bzw. -anfragen von 10 Minuten - telefonisch oder per email - sind kostenfrei; dann anteiliger Stundensatz

  

Soweit nicht anders angegeben, orientieren sich die Behandlungskosten am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Zeitaufwändige Behandlungen wie Blutegelbehandlung, diverse Ernährungskonzepte, aufwändige Beratungen, fallen aus diesem Rahmen und weichen somit vom Gebührenverzeichnis ab. Diese werden mit einer Differenzziffer ausgewiesen. 

Private und  Zusatzkassen sowie die Beihilfe für Beamte und Postbeamte übernehmen  die Kosten z.T. ganz oder teilweise, je nach dem von Ihnen abgeschlossenen Tarif.

Die erste Gesprächsstunde ist bitte in bar zu bezahlen.

 

VEREINBARTE TERMINE die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden und im Vorfeld bereits eine Tätigkeit meinerseits erforderten, wie z.B. mehrfache Beantwortung von emails oder Auswertung eines Anamnesebogens, werden mit 50 % des Stundensatzes in Rechnung gestellt!

 

  • Erstkonsultation/Anamnese/Untersuchung - 1 h                       120 €   
  • Für Verwaltungsaufwand erhebe ich jeweils eine Gebühr von           20 €  

        

Folgende Behandlungen werden ausserhalb der Gebührenordnung berechnet:

 

Blutegelbehandlung (je nach Zeitaufwand und Anzahl der Egel)          ab           150  €

 

Gesund und Aktiv-Stoffwechselumstellung                                                ab           370 € 

(inkl. Blutbild (42 Werte),  Ernährungsplan, 4 Betreuungsstunden,

Kavita-Stoffwechselmessung)

Privaterstattung durch die Kassen zum grossen Teil

 

                                                                             

Spezialmedikationen (insbes. Infusionen, Nahrungsergänzungen), die zum Zwecke der jeweils ausgewählten Therapie von der Apotheke hergestellt werden müssen, sind gesondert zu entrichten, d.h., dass diese zum  Honorar-Stundensatz addiert werden. Ebenso gilt dies für Laborkosten (Blut- und Stuhl).

 

Hausbesuche sowie Konsultationen am Wochenende werden von mir auf Wunsch und nach Erfordernis durchgeführt und in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker berechnet bzw. mit  120 €/Std. plus Fahrtkosten und Feiertagszuschlag  in Rechnung gestellt oder aber als Privatrechnung oder Selbstzahlerrechnung.

 

 

 

 

 

Behandlungshonorare

Stand Januar 2024

ab 1.1.2026 gilt ein Honorar von 120 €

 

Telefonische Erstberatung bzw. -anfragen von 10 Minuten - telefonisch oder per email - sind kostenfrei; dann anteiliger Stundensatz

  

Soweit nicht anders angegeben, orientieren sich die Behandlungskosten am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Zeitaufwändige Behandlungen wie Blutegelbehandlung, diverse Ernährungskonzepte, aufwändige Beratungen, fallen aus diesem Rahmen und weichen somit vom Gebührenverzeichnis ab.

Private und  Zusatzkassen sowie die Beihilfe für Beamte und Postbeamte übernehmen  die Kosten z.T. ganz oder teilweise, je nach dem von Ihnen abgeschlossenen Tarif.

 

VEREINBARTE TERMINE die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden und im Vorfeld bereits eine Tätigkeit meinerseits erforderten, wie z.B. mehrfache Beantwortung von emails oder Auswertung eines Anamnesebogens, werden mit 40 € in Rechnung gestellt.

 

  • Erstkonsultation/Anamnese/Untersuchung - 1 h                       120 €   
  • Für Verwaltungsaufwand erhebe ich jeweils eine Gebühr von           20 €  

        

Folgende Behandlungen werden ausserhalb der Gebührenordnung berechnet:

 

Blutegelbehandlung (je nach Zeitaufwand und Anzahl der Egel)          ab           150  €

 

Gesund und Aktiv-Stoffwechselumstellung                                                ab           370 € 

(inkl. Blutbild (42 Werte),  Ernährungsplan, 4 Betreuungsstunden,

Kavita-Stoffwechselmessung)

Privaterstattung durch die Kassen zum grossen Teil

 

                                                                             

Spezialmedikationen (insbes. Infusionen, Nahrungsergänzungen), die zum Zwecke der jeweils ausgewählten Therapie von der Apotheke hergestellt werden müssen, sind gesondert zu entrichten, d.h., dass diese zum  Honorar-Stundensatz addiert werden. Ebenso gilt dies für Laborkosten (Blut- und Stuhl).

 

Hausbesuche sowie Konsultationen am Wochenende werden von mir auf Wunsch und nach Erfordernis durchgeführt und in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker berechnet bzw. mit  120 €/Std. plus Fahrtkosten und Feiertagszuschlag  in Rechnung gestellt oder aber als Privat- bzw. Selbstzahlerrechnung.

 

 

 

 

 

Behandlungshonorare

Stand Januar 2024

 

Telefonische Erstberatung bzw. -anfragen von 10 Minuten - telefonisch oder per email - sind kostenfrei; dann anteiliger Stundensatz

  

Soweit nicht anders angegeben, orientieren sich die Behandlungskosten am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Zeitaufwändige Behandlungen wie Blutegelbehandlung, diverse Ernährungskonzepte, aufwändige Beratungen, fallen aus diesem Rahmen und weichen somit vom Gebührenverzeichnis ab.

Private und  Zusatzkassen sowie die Beihilfe für Beamte und Postbeamte übernehmen  die Kosten z.T. ganz oder teilweise, je nach dem von Ihnen abgeschlossenen Tarif.

 

VEREINBARTE TERMINE die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden und im Vorfeld bereits eine Tätigkeit meinerseits erforderten, wie z.B. mehrfache Beantwortung von emails oder Auswertung eines Anamnesebogens, werden mit 40 € in Rechnung gestellt.

 

  • Erstkonsultation/Anamnese/Untersuchung - 1 h                       100 €   
  • Für Verwaltungsaufwand erhebe ich jeweils eine Gebühr von           20 €  

        

Folgende Behandlungen werden ausserhalb der Gebührenordnung berechnet:

 

Blutegelbehandlung (je nach Zeitaufwand und Anzahl der Egel)          ab           150  €

 

Gesund und Aktiv-Stoffwechselumstellung                                                ab           370 € 

(inkl. Blutbild (42 Werte),  Ernährungsplan, 4 Betreuungsstunden,

Kavita-Stoffwechselmessung)

Privaterstattung durch die Kassen zum grossen Teil

 

                                                                             

Spezialmedikationen (insbes. Infusionen, Nahrungsergänzungen), die zum Zwecke der jeweils ausgewählten Therapie von der Apotheke hergestellt werden müssen, sind gesondert zu entrichten, d.h., dass diese zum  Honorar-Stundensatz addiert werden. Ebenso gilt dies für Laborkosten (Blut- und Stuhl).

 

Hausbesuche sowie Konsultationen am Wochenende werden von mir auf Wunsch und nach Erfordernis durchgeführt und in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker berechnet bzw. mit  100 €/Std. plus Fahrtkosten und Feiertagszuschlag  in Rechnung gestellt.